Unterwegs mit Tempo 30
Nach der verlorenen Abstimmung zum kantonalen Strassengesetz müssen wir uns darauf einstellen, dass Tempo 30 zunehmend unter Druck gerät.
Bittere Ironie dabei ist, dass der landesweite Siegeszug genau in jenen Städten begann, die nun bevormundet werden: Winterthur und Zürich waren die ersten, welche Tempo-30-Zonen zur Verkehrsberuhigung von Wohnquartieren eingeführt haben, nachdem die Gesetzesänderung von 1989 dies ermöglichte.
Tempo 30 hat sich seither als stadtgerechte Geschwindigkeit auch auf Hauptstrassen etabliert. Es beruht auf einem Kompromiss, der von allen Rücksicht und Verständigung verlangt.
Für Fussgänger:innen kann die Reduktion von Tempo 50 auf 30 den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen – so werden die Bremswege der Autos markant kürzer, und bei Kollisionen sind die Folgen seltener fatal. Doch Tempo-30-Zonen können für manche auch herausfordernd sein, da hier weitgehend auf Zebrastreifen verzichtet wird.
Velofahrende, die sich mit eigener Kraft fortbewegen, sind mit 16 bis 25 km/h unterwegs. Sobald man dabei ein Auto im Nacken hat, das in engen Quartierstrassen kaum überholen kann, wird es ungemütlich.
Denn wer im Auto sitzt, mag Tempo 30 als unerträglich langsam empfinden. So wird die Limite systematisch missachtet (vgl. Tsüri.ch, 25.02.2025: «Wo Kontrollen fehlen, regiert der Bleifuss»). Auch pochen die zuständigen Verkehrsfachleute nicht auf Einhaltung der Maximalgeschwindigkeit – ihnen genügt, wenn nicht mehr als drei von zwanzig Autos über 36 km/h auf dem Tacho haben.
Doch der auto-affinen Agglomeration ist dies nicht schnell genug. Vom selbst verursachten Stau abgesehen, soll man mit 50 km/h bei uns einfahren dürfen.
Müssen wir deswegen von einer fortschrittlichen Verkehrspolitik abrücken? Sicher nicht! Blicken wir lieber nach Bern, wo vermehrt ganze Quartiere als Begegnungszone mit Tempo 20 ausgeschildert werden.
Und nach einer ausgiebigen Spazierfahrt durch die Aarestadt kann ich bestätigen: «Twenty is plenty!»