Am 8. März 2026 in den Gemeinderat:

Dominik Ogilvie

→ Quelle… 26.03.2024 — Velo Mänsche Züri

Neue Velostandards: Ein erster Meilenstein auf dem Weg zur Velostadt Zürich

Stellungnahme der Velo Mänsche Züri

 Lob…

Die Velo Mänsche Züri begrüssen grundsätzlich die Überarbeitung der Velostandards der Stadt Zürich. Während die frühere Fassung von 2015 naiverweise die Koexistenz der Verkehrsteilnehmer:innen beschwörte – was de facto aber das Recht des Stärkeren bedeutete und das Velo gegenüber Autos an den Rand drängte – wird nun eine Entflechtung der Velofahrenden vom Autoverkehr angestrebt, die konflikt-mindernd allen zugute kommt. Künftig wird es also vermehrt baulich getrennte Velowege geben (anstelle gefährlicher Velostreifen auf der Fahrbahn), und möglichst keine Mischzonen für den Fuss- und Veloverkehr.

Die Velostandards bilden denn auch die Grundlage für die Umsetzung der vom Volk verlangten Velovorzugsrouten, denn weder auf kantonaler noch eidgenössischer Ebene bestand bisher ein praxistaugliches Umsetzungskonzept für innerstädtische Velo-Hauptverbindungen, die für Personen im Alter von 8 bis 88 befahrbar sind.

…und Tadel

In einigen Punkten bleiben die Velostandards jedoch hinter den Ansprüchen zurück, die eine fortschrittliche Velostadt zu erfüllen hat. Und insbesondere auf den Velovorzugsrouten hat der Autoverkehr eine noch immer übermässige Dominanz, die dem Sicherheitsbedürfnis der Velofahrenden zuwider läuft.

Wir erwarten von der Stadt Zürich, dass sie insbesondere in den folgenden Punkten den Mut zu besseren, nötigenfalls unkonventionellen Lösungen entwickelt, und dabei Impulse für eine Anpassung der Verkehrsvorschriften und Normen auf nationaler Ebene gibt:

Auf Velovorzugsrouten:

  • Grundsätzlich autofreie Velovorzugsrouten, baulich separiert und gesichert
    …denn Velofahrende jeden Alters möchten ihre Fahrbahn nicht mit tonnenschweren Maschinen teilen müssen.
  • Keine Parkierung am Strassenrand
    …denn jeder öffentliche Parkplatz generiert zusätzlichen Autoverkehr und schafft vermeidbare Gefahren, was beides auf Velovorzugsrouten unerwünscht ist.
  • Überholverbot für Motorfahrzeuge gegenüber Velofahrenden
    …weil auf einer Velovorzugsroute (aufgrund der Strassenbreite und des geringen Tempounterschiedes) überholende Autos die Velos in Gegenrichtung gefährden.
  • Verbesserung der Signalisation und Wegführung
    …weil grüne Farbe und Piktogramme bei Nacht, Regen und Schnee schlecht sichtbar sind.

Im Strassenverkehr allgemein:

  • Tempo 20 auf Strecke (ohne Begegnungszone)
    …weil dies vielerorts die stadtverträglichere Geschwindigkeit wäre, aber die Verschmelzung von Trottoir und Fahrbahn und unklare Vortrittsverhältnisse wie in Begegnungszonen nicht immer auch erwünscht sind.
  • Velofurten mit Markierungen quer zur Strasse (ohne Vortrittsrecht)
    …weil Motorfahrzeug-Lenker:innen derzeit nicht erkennen können, dass vor dem Zebrastreifen bei Velofurten auch noch ein Radweg die Fahrbahn kreuzt.

In der Umsetzung der neuen Velostandards besteht weiterhin ein gewisser Spielraum. Die Velo Mänsche Züri verlangen, dass dieser konsequent im Interesse der Förderung des Veloverkehrs und zugunsten der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen ausgeschöpft wird – und nicht, wie bisher allzu oft – stets andere Sachzwänge und Ausnahmen geltend gemacht werden.

Die Zeit drängt: Stadtweit sind sichere Velorouten bis 2030 umzusetzen!

Die Mehrheit der Haushalte hat schon heute kein Auto, und setzt auf öV, Velo und Fussverkehr für die Abdeckung ihrer Mobilitätsbedürfnisse. Doch insbesondere der Velo- und Fussverkehr wurde in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt, obschon der prognostizierte Verkehrszuwachs und die Abwendung der Klimakrise ohne die beiden sanftesten Fortbewegungsarten nicht bewältigt werden kann.

Die Velo Mänsche Züri werden weiterhin – im Interesse des städtischen Lebensraums – für eine adäquate und sichere Infrastruktur für Radfahrer:innen kämpfen, und dabei die konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Verkehrsverbänden suchen und von der Stadtverwaltung einfordern.